Was haben "Weltladen" und "Freihandelsabkommen" miteinander zu tun?
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Sehr viel, denn arme Länder haben bereits sehr schlechte Erfahrungen mit Freihandelsabkommen gemacht.
- Die Investitionsschutz-Klausel
Sie wurde angeblich nur deswegen in Freihandels-abkommen eingefügt, um ausländische Investoren vor willkürlichen Enteignungen zu schützen.
Doch sie werden missbraucht, um zum Beispiel Mindestlöhne (Ägypten) oder eine staatlich verordnete Absenkung der Trinkwasserpreisen zu verhindern (Argentinien).
- Mit Freihandelsakommen, die mit den USA geschlossen werden, kommt auch die Gentechnik
Amerikanische Agrarkonzerne beherrschen inzwischen in vielen Staaten den Agrarmarkt. Gentechnisch verändertes Saatgut wird den Bauern angedreht. Für herbizid-resistentes Saatgut müssen sie das passende Pestizide dazu kaufen: Glyphosat – ein Roundup-Gift, welches alle Pflanzen abtötet, denen kein Schutzgen eingepflanzt wurde.
Glyphosat ist hochgiftig: es verursacht Missbildungen.
Trotzdem werden immer mehr Landwirte von diesen Konzernen abhängig, denn auf den glyphosat-vergifteten Böden können keine andere Pflanzen mehr wachsen.
Damit hat Biologischer Landbau in diesen Ländern keine Chancen mehr.
Außerdem lassen diese Konzerne natürlich entstandenes und traditionell genutztes Saatgut patentieren, so dass es kein Bauer mehr ohne die Genehmigung der Konzerne anbauen darf. Die Strafen für Zuwiderhandlung kann sich kein Bauer in diesen armen Ländern leisten.
- Nahrungsmittelimporte aus Industriestaaten
In Industriestaaten werden Nahrungsmittel mit großem technischen und chemischen Aufwand erzeugt. Dadurch werden Überschüsse produziert, die dann preiswert auf den Märkten armer Länder landen. Dies gilt z.B. für Mais oder Schlachtabfälle von Hühnern und Schweinen (Pfoten, Hälse, usw.). Die einheimischen Bauern sind dieser Konkurrenz nicht gewachsen und müssen ihren Betrieb aufgeben.
- Regelung für Importe aus Drittstaaten
Unklar ist, wie stark sich Nordamerika und die EU mit diesen Verträgen gegen die Einfuhren aus Drittstaaten abschotten.
Sollten die Importzölle für Waren, die auch innerhalb des Wirtschaftsraums erzeugt werden, sich erhöhen, dann wäre dies ein Tiefschlag für die Entwicklung armer Länder.
Ihre Produkte würden sich verteuern und sie wären auf dem europäischen und nordamerikanischen Markt nicht mehr konkurrenzfähig.
Die Menschen in den meisten dieser Staaten sind aber vom Export ihrer Agrarprodukte völlig abhängig.
- Produkte aus fairem Handel
Diese Gefahr trifft auch Waren aus dem fairen Handel.
Sollten die Importzölle auf diese Produkte erhöht werden, dann könnte der faire Handel zusammenbrechen.
Doch die Menschen sind auf diese Einnahmen angewiesen um ihr Leben zu verbessern: Für uns selbstverständliche Einrichtungen wie Schulen, Toiletten, fließendes Wasser und ärztliche Versorgung sind für viele dieser Menschen neue Errungenschaften, die sie sich erst durch die Einnahmen aus dem fairen Handel leisten können.
- „Mit TTIP und CETA sollen weltweite Standards vorgegeben werden“
so der ehemalige EU-Verhandlungsführer Karel De Gucht. Nordamerika und Europa wollen ihre Wirtschaft vor den aufstrebenden Schwellenländern schützen. Der Vertrag soll Vorbild sein für weitere Freihandelsverträge mit anderen Staaten. Dies ist auch ein wichtiger Grund, warum der umstrittene Investitionsschutz-Passus nicht aus den Verträgen gestrichen wird.
Doch diese Politik läuft auf einen Konfrontationskurs heraus. Mit TTIP und CETA sollen andere Staaten, die weniger Macht haben als die USA und die EU, zu Verträgen gezwungen werden, die den USA und der EU genehm sind.
Statt Völkerverständigung mit dem Ziel von Harmonisierung des Welthandels und eines friedlichen Miteinanders geht es um die Frage, wer auf der Erde auch in Zukunft die Macht hat und behält.
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Offener Brief an Abgeordnete
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Freihandelsverträge: TTIP, CETA und TiSA |
Wir wenden uns mit diesem Brief an Sie, an unsere demokratisch gewählten Vertreter, um unserer Sorge über die Freihandels-abkommen CETA, TTIP und TiSA Ausdruck zu verleihen.
Führende Politiker im Land und in der EU versprechen uns durch diese Handelsverträge Wirtschaftswachstum und Wohlstand.
Die Wirtschaft soll durch TTIP in Europa in 10 Jahren um 0,5 % zunehmen, also um 0,05% pro Jahr (Studie des ifo-Instituts)!
Außerdem soll jeder Haushalt durchschnittlich 545 Euro mehr erhalten. Durchschnittlich heißt aber nicht, dass jeder Haushalt über diesen Betrag verfügen kann, sondern es ist vielmehr zu erwarten, dass Wenige sehr viel an den Handelsverträgen verdienen und der Rest leer ausgeht.
Diese beiden Prognosen sollen laut dem CDU-Positionspapier zu vermehrtem Wohlstand führen.
Doch Prognosen halten selten das, was sie versprechen, da sie immer an bestimmte Bedingungen geknüpft sind, die oftmals nicht eintreffen.
Unser Problem in Deutschland ist nicht der Mangel an Wohlstand, sondern die ungleiche Verteilung des Wohlstandes. Deutschland hat mit 0,78 den schlechtesten Gini-Index in Europa, bei gleichzeitig höchstem BIP. (Ein Gini-Index von 1 bedeutet, dass eine Person alles besitzt und ein Gini-Index von 0 bedeutet, dass alle gleich viel haben.)
Diese Ungleichheit wird durch die Freihandelsverträge nicht verschwinden. Dazu sind nationale Gesetze nötig.
In TTIP geht es um den Ausbau des atlantischen Handels von Waren und Dienstleistungen. Dafür sollen sogenannte Handelshemmnisse beseitigt werden. Ein wirklicher Bedarf nach mehr Waren besteht eigentlich nicht, denn die Märkte sind sowohl in den USA als auch in Europa gesättigt. Die Konsumenten bekommen im Prinzip alles, was sie brauchen, sofern sie das Geld dafür haben. Es geht daher überwiegend um einen Verdrängungswettbewerb zwischen den Unternehmen. In vielen Fällen gilt: Wer preiswerter produzieren kann, kann seine Waren preiswerter anbieten und setzt sich auf dem Markt durch. Der Konkurrent verschwindet.
Dabei gehen natürlich auch Arbeitsplätze verloren.
Wir befürchten, dass der regulatorische Rat, der in TTIP verankert werden soll, unsere Demokratie untergräbt. Der regulatorische Rat, der aus Vertretern von Wirtschafts- und Finanzwelt besteht, hat das Recht, sich in neue Gesetzgebungsverfahren einzuklinken. Er bekommt noch vor den gewählten Abgeordneten Einblick in geplante Gesetze und kann sie beeinflussen. So soll auch nach Abschluss der Verträge verhindert werden, dass Gesetze verabschiedet werden, die sogenannte neue Handelshemmnisse bewirken. Solche Handelshemmnisse lägen vor allem in den Bereichen Umwelt-, Arbeits-, Sozial- und Gesundheitsschutz.
Ein regulatorischer Rat erhält damit eine größere Macht als die gewählten Volksvertreter. Er ist ein massiver Angriff auf die Demokratie.
Führende Politiker versprechen, dass durch die Freihandelsabkommen unsere Standards in den Bereichen Umwelt, Gesundheit und Soziales nicht abgesenkt werden. Doch wir können schon im Vorfeld beobachten, noch bevor diese Abkommen unterzeichnet wurden, dass Standards sinken. So gibt es neue EU-Vorgaben und nationale Gesetze für Gentechnik und Fracking, welche sehr schwammig formuliert sind und Hintertüren in Form von Ausnahmen offen lassen.
Erschwerend kommt hinzu, dass das Abkommen für möglichst viele Bereiche verhandelt wird, damit es mehr Möglichkeiten für Kompromisse gibt, nach dem Motto: Gibst du mir, dann geb ich dir.
So werden die großen amerikanischen Agrarkonzerne sich nicht vom europäischen Markt fernhalten lassen. Und mit ihnen kommt die Gentechnik. Da in Europa Gentechnik wenig beliebt ist und gentechnisch veränderte Produkte gemieden werden, werden diese Konzerne darauf drängen, dass die Kennzeichnungspflicht verboten wird. Sie kann als eine Diskriminierung bzw. als Handelshemmnis interpretiert werden.
Welche Produkte sich dann auf dem Markt durchsetzen, die billigen der Großkonzerne oder die teureren aus nachhaltig erzeug-ter kleinbäuerlicher Produktion, wird der Markt entscheiden.
Da können uns Politiker keine Versprechungen machen. Oder wollen sie plötzlich in den Markt eingreifen, nachdem er durch die Abkommen weiter liberalisiert und dereguliert werden soll? Wohl kaum.
Es wird zwar versprochen, dass es weiterhin regionale Produkte gibt und die kleinbäuerliche bzw. nachhaltige Landwirtschaft erhalten bleibt. Doch würden dies die Politiker ernst meinen, dann stünde in dem Vertrag ein Kapitel, welches diesen Schutz garantiert und regelt. Aber es geht in den Verträgen ja um Deregulierung und um die Förderung des freien Handels. Darum kann dieser Schutz nicht garantiert werden.
Die Einhaltung dieser Versprechen liegt nicht in der Macht der Politiker, denn sie entmachten sich durch diese Verträge selber.
Auch fürchten wir um den Vorsorgeschutz. Während in Europa der bloße Verdacht, dass ein Stoff eine schädliche Wirkung hat, genügt, um ihn zu verbieten, muss in den USA ein Verbot vor einem Gericht erstritten werden. Die Schädlichkeit muss wissenschaftlich beweisbar sein. Dies ist außerordentlich schwierig, wenn es sich um eine Chemikalie handelt, die schleichend giftig wirkt und nur einzelne Menschen schädigt. Tierversuche helfen hier nicht weiter, denn sie beweisen nicht, dass der betreffende Stoff auf Menschen toxisch wirkt. Hinzu kommt, dass Großkonzerne viel Geld in ihre Anwälte investieren. Bei diesen Gerichtsverhandlungen vertreten versierte Juristen, denen es primär nur um einen Sieg ihres Klienten geht, die Unternehmerseite.
Unklar ist, ob es in den Verträgen eine Regelung für Importe aus Drittstaaten gibt.
Darunter fällt die Frage, ob Produkte, die auch innerhalb des TTIP-Wirtschaftsraums erzeugt werden, aus anderen Ländern eingeführt werden dürfen. Sollten die Importe solcher Waren erschwert werden, zum Beispiel durch Erhöhung der Zölle, dann wäre dies ein Tiefschlag für die Entwicklung armer Länder, deren Wirtschaft vom Export ihrer Agrarprodukte abhängt.
Laut den WTO-Regeln, deren Grundsätze in die Freihandelsverträge übernommen werden, dürfen Staaten den Handel mit Waren nicht davon abhängig machen, unter welchen Bedingungen sie hergestellt wurden. Egal, ob ein Produkt
ökologisch erzeugt wurde oder mit hohem Pestizideinsatz oder gentechnisch – diese Kriterien dürfen für die Zugangsberechtigung auf den Markt keine Rolle spielen.
Das bedeutet, dass das Siegel „fairer Handel“ auch nicht bevorzugt werden darf.
Auch dies trifft die Menschen in armen Ländern zu tiefst, denn der faire Handel ermöglicht ihnen, ihr Leben zu verbessern: Für uns selbstverständliche Einrichtungen wie Schulen, Toiletten, fließendes Wasser und ärztliche Versorgung sind für Viele neue Errungenschaften, die sie sich erst durch die Einnahmen aus dem fairen Handel leisten können.
Mit TTIP und CETA sollen weltweite Standards vorgegeben werden, so der ehemalige EU-Verhandlungsführer Karel De Gucht. Nordamerika und Europa wollen ihre Wirtschaft vor den aufstrebenden Schwellenländern schützen. Der Vertrag soll Vorbild sein für weitere Freihandelsverträge mit anderen Staaten. Dies ist auch ein wichtiger Grund, warum der umstrittene Investitionsschutz-Passus nicht aus den Verträgen gestrichen wird. Durch diesen Passus haben transnational tätige Investoren die Möglichkeit, Staaten vor einer internationalen Schiedsstelle zu verklagen, wenn sie ihre Gewinnerwartung durch eine nationale Gesetzgebung bedroht fühlen.
Doch diese Politik läuft auf einen Konfrontationskurs heraus. Mit TTIP und CETA sollen andere Staaten, die weniger Macht haben als die USA und die EU, zu Verträgen gezwungen werden, die den USA und der EU genehm sind.
Statt Völkerverständigung mit dem Ziel von Harmonisierung des Welthandels und eines friedlichen Miteinanders geht es um die Frage, wer auf der Erde auch in Zukunft die Macht hat und behält.
Dies ist ein gefährlicher Zündstoff für kommende Konflikte.
Mit diesen Verträgen sollen uns Bedürfnisse eingeredet werden, die im Grunde genommen eigentlich nicht existieren.
Was für uns und für unsere Zukunft wichtig ist, sind nachhaltige Gesetze und ihre Umsetzung. Hierbei ist „Nachhaltigkeit“ im wahren Sinne des Wortes gemeint: Wir müssen heute so leben, dass alle Menschen auf der Erde und auch künftige Generationen ihre Grundbedürfnisse decken und ein menschenwürdiges, gesundes Leben in Frieden führen können.
Wir brauchen für neue Produkte Ökobilanzen, bevor sie genehmigt werden. In Ökobilanzen werden Produkte auf den Verbrauch von Rohstoffen und Energie getestet, es wird geprüft, wie sie entsorgt werden können und ob sie eine schädliche Wirkung haben.
Nachdem, was bekannt ist, ist dies kein Thema der Verträge.
Durch den Ausbau des transatlantischen Handels entstehen unnötige Warenströme. Es werden noch mehr Produkte transportiert, die es auf beiden Seiten des Atlantiks gibt.
Das heizt den Klimawandel weiter an.
Gleichzeitig wird ein wertvoller und zunehmend knapper werdender Rohstoff verschwendet, das Mineralöl.
Wir brauchen Erdöl aber für wichtigere Produkte: Ohne Erdöl fehlt der Rohstoff für Medikamente, medizinische Geräte, Farben, Lacke, Dünger, Waschmittel und andere Stoffe. Zum Verbrennen in Motoren ist Erdöl viel zu schade. Diese Verschwendung können wir uns nicht leisten, denn es gibt keinen gleichwertigen Ersatzrohstoff für die wichtigen chemischen Produkte.
Durch die Freihandelsabkommen soll der Konsum angeheizt werden: Mehr Angebote und mehr Auswahl zu sinkenden Preisen.
Letztendlich muss man bedenken, dass eine Zunahme der Produktion und des Konsums zu einer Zunahme des Rohstoffverbrauchs führt. Doch die Rohstoffe sind endlich. Und die Förderung führt meist zur Landschaftszerstörung und zur Vertreibung von Menschen aus ihrer Heimat.
Dies kann man beobachten beim Braunkohleabbau, bei der Gewinnung von metallischen und mineralischen Rohstoffen und bei großen Stauseen, deren Wasser zur Stromgewinnung genutzt wird.
Diese Eingriffe führen häufig zur Vergiftung von Gewässern und begünstigt immer den Klimawandel.
Wo steht in TTIP, dass Abfallstoffe Wertstoffe sind und recycelt werden müssen?
Es ist nichts darüber bekannt, dass es in diesen Verträgen ein Kapitel gibt,
- welches sich mit Ökobilanzen, Recycling und erneuerbaren Energien beschäftigt.
- welches die Mitbestimmungsrechte der Menschen beinhaltet.
Dagegen gibt es aber ein Kapitel,
- welches Investoren „das höchstmögliche Maß an Rechtschutz und Rechtsicherheit“ garantieren soll und
- Lobbyisten ein Mitspracherecht bei der Gesetzgebung einräumt.
Diese Verträge sollen Zölle abbauen und Industrienormen und Haftungsrisiken zwischen der EU und den USA vereinheitlichen.
Brauchen wir aber deswegen Verträge, die zusätzlich noch so viele andere Bereiche umfassen, nur damit leichter Kompromisse gefunden werden können?
Brauchen wir Verträge, die einseitig auf Wirtschaftswachstum ausgerichtet sind?
Brauchen wir Verträge, die den Klimawandel, den Rohstoffverbrauch und die Abfallberge fördern?
Brauchen wir Verträge, die demokratische Grundrechte aushebeln?
Dies ist alles andere als nachhaltig. Es hilft unseren Kindern nicht, ein menschenwürdiges Leben zu führen, denn die Konsumprodukte, die heute hergestellt werden, um das Wirtschaftswachstum zu steigern, sind bis dahin alle Müll.
Und das hinterlassen wir unseren Kindern?
Geplünderte Rohstoffquellen, Abfälle, von denen wir heute nicht wissen, wie wir sie beseitigen können, Klimawandel mit seinen katastrophalen Auswirkungen und Verträge, die nicht kündbar sind!
Wenn diese Verträge erst einmal ratifiziert sind, dann gibt es keinen einfachen Weg zurück.
Völkerrechtliche Verträge sind unkündbar. Sie gelten für die nachfolgenden Generationen, ob diese wollen oder nicht.
Aus diesen Gründen bitten wir alle Abgeordneten, diese Freihandelsverträge bei der Abstimmung im Bundestag, Bundesrat und Europaparlament abzulehnen.
TTIP und der Weltladen
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Freihandelsverträge
Ziel ist der freie Handel –
die Liberalisierung und Deregulierung der Märkte für Waren, Dienstleistungen, Finanzen und Investitionen. Dafür müssen Handelshemmnisse abgebaut werden.
Die Verträge beinhalten den Abbau von Zöllen und eine Vereinheitlichung von Vorschriften für technische Vorgaben, Sicherheits-, Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards.
Typisch für Freihandelsverträge ist, dass sie geheim verhandelt werden und dass sie eine Investitionsschutz-Klausel enthalten.
Investitionsschutz-Klausel:
Sehen ausländische Investoren ihre Gewinnerwartung durch ein neues Gesetz in Gefahr, dann können sie vor einer internationalen Schiedsstelle den Staat verklagen. Diese Schiedsstelle besteht aus 3 Wirtschaftsanwälten. Sie verhandeln geheim. Sie müssen ihr Urteil nicht begründen. Gegen ihr Urteil kann kein Widerspruch eingelegt werden.
Der Staat ist immer der Beklagte. Er kann keinen Investor anklagen.
- Philip Morris verklagt Uruguay, weil auf Zigarettenpackungen Warnhinweise stehen müssen.
- Vattenfall verklagt Deutschland, weil es Atomkraftwerke wegen dem Atomausstieg vorzeitig abschalten musste.
- Lone Pipe verklagt Kanada wegen einem Fracking-Moratorium.
- Und viele andere: über 3000 Klagen gab und gibt es.
CETA
Comprehensive Economic and Trade Agreement – Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen.
Der Vertrag ist zwischen der EU und Kanada ausgehandelt worden. Er wird derzeit übersetzt und soll Ende 2015 von den betroffenen Staaten unterzeichnet werden.
CETA gilt als „Blaupause“ für TTIP.
TTIP
Transatlantic Trade and Investment Partnership – Abkommen zur transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft.
Der Vertrag wird zwischen der EU und den USA ausgehandelt. Die Verhandlungen sollen Ende 2015 beendet sein.
TiSA
Trade in Services Agreement – Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen
Seit 2012 wird der Vertrag zwischen 50 Staaten ausgehandelt. Dazu gehören auch die EU und die USA.
Es wird befürchtet, dass alle Kapitel, die aus TTIP gestrichen werden, um dem Widerstand der Bevölkerung auszuweichen, heimlich in TiSA wieder auftauchen.
Der aktuelle Stand
In Reutlingen hat sich vor einem Jahr ein „Reutlinger Bündnis STOP TTIP“ gegründet. An diesem Bündnis sind mehrere Gruppen aus der Region beteiligt.
Inzwischen hat die europäische Bürgerinitiative fast 1,6 Mio. Unterschriften gegen das Freihandelsabkommen TTIP und CETA gesammelt. An dieser Europäischen Bürgerinitiative sind rund 250 Organisationen europaweit beteiligt.
Widerstand gegen das Abkommen gibt es nicht nur in Europa, sondern auch in den USA.
Am 18.4. 2015 findet ein europaweiter Aktionstag gegen die Freihandelsabkommen statt.
Da die Abgeordneten über die Verträge abstimmen müssen, sind sie für uns wichtige Ansprechpartner.
Unbekannt ist noch, ob es genügt, dass nur das Europaparlament abstimmt oder ob alle nationalen Parlamente auch ein Abstimmungsrecht erhalten.
Im Laden gibt es Kopien von diesem Offenen Brief.
Er wurde verfasst vom „Reutlinger Bündnis Stopp TTIP“.
Staatsverschuldungen und ihre Ursachen am Beispiel von Tansania
- Details
Veranstalter:
Tansania–Arbeitskreis im Ermstal
Weltladen Metzingen
Erlassjahr.de
Wann: 23.10.2014, 20.00 Uhr
Wo: Gemeindezentrum Neuhausen
Weitere Informationen als PDF:
Roll Up
Neukreditvergabe
Erlassjahr
Zehntausende besuchen täglich Suppenküchen, sind ohne Arbeit, Krankenversicherung oder Arbeitslosenunterstützung. Gleichzeitig verlassen ebenfalls zehntausende junge, gut ausgebildete und berufserfahrene Menschen ihr Land auf der Suche nach einer beruflichen Zukunft in anderen Ländern. Griechenland ist das jüngste Beispiel für die Verschuldungsproblematik.
Die modernen Schuldenkrisen fingen aber früher in den Entwicklungsländern an. In den 30 Jahren seitdem Mexiko die Rückzahlung seiner Schulden in 1982 einstellte haben Schuldenkrisen um sich gegriffen: zunächst in Südamerika, später auch in Asien und Afrika. Mit den Schulden aber kamen auch die ersten Versuche, den damit einhergehenden Krisen Herr zu werden. Ende der 1990er Jahre war Tansania an der Reihe.
Wie es Tansania seitdem gegangen ist und wie das Land heute dasteht, davon berichtete Hebron Mwakagenda vor rund 25 Besucher einer gemeinsamen Veranstaltung des Weltladen Metzingens und des Arbeitskreis Tansania in Ermstal in Gemeindezentrum Neuhausen. Ein Großteil Tansanias Schulden, berichtete der Direktor des tansanischen Entschuldungsbündnisses, wurde im Zuge der damaligen globalen Entschuldungskampagne erlassen. Dies hatte Auswirkungen auf die Lebensqualität für viele arme Menschen in Tansania. Die Mittel, die durch den Schuldenerlass freiwurden, wurden dazu eingesetzt, die Lebenssituation der Armen beispielsweise im Bildungs- und Gesundheitssektor nachhaltig zu verbessern. Durch die Abschaffung der Gebühren für den Besuch der Grundschule, zum Beispiel, schnellte die Einschulungsrate nach dem Schuldenerlass von 67 auf 97 Prozent.